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Verkauf/Ankauf von Lebensversicherungen: Große Unterschiede zwischen den Anbietern

Der Ankauf von bestehenden Lebensversicherungsverträgen ist mittlerweile ein etabliertes Geschäft. Doch worin unterscheiden sich die Angebote der Anbieter und welchen Nutzen daraus hat der Verbraucher unter dem Strich?

Worum geht es bei den Angeboten eigentlich genau? Für diejenigen, die sich mit dieser Dienstleistung bisher noch nicht auseinandergesetzt haben, wollen wir kurz zurückblicken.

Verkauf von Lebensversicherungen

Bei Lebensversicherungen handelt es sich um Verträge, die Vorteile für die Anbieter, Vermittler und den Staat, dessen Papiere als Hauptanlageinstrumente genutzt werden, bieten. Dass die Kapitallebensversicherung, durch den Bundesgerichtshof bestätigt, als „legaler Betrug“ bezeichnet werden darf, sagt schon alles aus.

Aktuell haben die Versicherer noch über 90 Mio. Policen mit einem Anlagevermögen von fast 1.2 Billionen Euro im Bestand, obwohl diese Verträge dem Versicherten nach Abzug von Inflation und Steuern keinen Nutzen bringen. Viele verbraucher haben das auch schon erkannt, scheuen jedoch den Ausstieg aufgrund der bei Vertragskündigung auftretenden Verluste. Denn der sogenannte Rückkaufswert fällt in den meisten Fällen erheblich geringer aus als die Summe der eingezahlten Beiträge.

Ein Beispiel zur Verdeutlichung

Lebensversicherung LV 1871, München

Monatsbeitrag: 600 Euro von 04/2007 bis 06/2009 (Einzahlung insgesamt 16.200 Euro)
Rückkaufswert: im Jahr 2009 laut Rückkaufswerttabelle des Versicherers 991 Euro

Welch ein Wahnsinn: 16.200 Euro eingezahlt (27 Monate jeweils 600 Euro) – und ein Rückkaufswert von lediglich 991 Euro – das ist ein Stornoabzug in Höhe von 94%!

Eine ganze Branche sieht diese Praxis als völlig normal an, dass ein Kunde, der sich von seinem Vertrag trennt, derart zur Kasse gebeten wird.

Der Ursprung des Ankaufgedankens

Da der Rückkaufswert bei vorzeitiger Vertragskündigung praktisch immer sehr viel niedriger ist als die Summe der eingezahlten Beiträge, entstanden mehrere Ankauf-Geschäftsmodelle:

Angebot I:
Ankauf gegen Kaufpreiszahlung



Unter dem Ankauf von Lebensversiche-rungen versteht man klassisch ein Kaufangebot gegen Zahlung eines Kaufpreises durch den Käufer. In diesem Fall verkauft der Versicherungsnehmer seinen Vertrag an einen Dritten und erhält hierfür einen in der Regel um 10 bis 15 Prozent über dem Rückkaufswert liegenden Kaufpreis. Der Kunde erhält den Kaufpreis zur freien Verfügung.

Angebot II:
Ankauf und Kapitalverwendung



In diesem Modell kauft der Aufkäufer den Vertrag, kündigt diesen und investiert den Rückkaufswert in irgendwelche Kapitalanlagen bzw. Projekte. In der Erwartung einer Gewinnerzielung verspricht der Aufkäufer dem Verkäufer eine über dem Rückkaufswert liegende Auszahlung zu einem festen Zeitpunkt (beispielsweise Verdopplung des Rückkaufswertes in 8 bis 10 Jahren) und ggf. jährliche Ausschüttungen bzw. auch kleine anfängliche Einmalzahlungen. Der Kunde erhält den Kaufpreis damit erst später zur freien Verfügung. Er tätigt in Wahrheit durch Investition seines Rückkaufswertes eine Kapitalanlage.

Angebot III:
Dienstleistungsauftrag zum Zwecke der Auszahlungsmaximierung


Dieses Dienstleistungsangebot erstreckt sich auf das Erzielen der maximalen Rückzahlung von der Versicherungsgesellschaft. Hier wird von den Anbietern unter Ausnutzung sämtlicher Rechtswege und Rechtsmittel (außergerichtlich und auch gerichtlich) die Rückzahlung sämtlicher Beitragsaufwendungen angestrebt. Dabei kann der Anbieter je nach Situation den Vertrag des Kunden kaufen oder sich lediglich zur Durchführung der Dienstleistung direkt oder indirekt (durch Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts) beauftragen lassen. Das Kostenrisiko der Auseinandersetzung tragen die Anbieter der jeweiligen Dienstleistung. Im Gegenzug verlangen sie eine Abwicklungspauschale sowie eine Gewinnbeteiligung an dem ggf. erzielten Mehrerlös. Der Kunde hat den Rückkaufswert des Dienstleisters sofort zur Verfügung und erhält zusätzlich den Mehrerlös nach Abschluss der Auseinandersetzung mit der Gesellschaft.

Bewertung der unterschiedlichen Angebote

Eigentlich kann es hier kaum zwei Meinungen geben: Die erste Priorität muss sein, dem Geschädigten seine kompletten Beiträge zurückzuholen. Die Angebote I und II ermöglichen dieses Ziel allerdings nicht. Deshalb halten wir diese für nicht zielorientiert.

Beim Angebot I – Ankauf gegen Kaufpreiszahlung – geht es seitens der Anbieter darum, dem Verbraucher einen etwas höheren Kaufpreis anzubieten und den Vertrag selbst fortzuführen. Der Anbieter will den Gewinn damit selbst für sich einstreichen. Hier wird die Situation von Kunden, die dringend Geld brauchen, schamlos ausgenutzt.

In Zahlen auf das obige Beispiel bezogen, ermöglicht dieses Angebot dem Kunden eine Rückzahlungssumme in Höhe von ca. 1.200 Euro.

Bei Angebot II – Ankauf und Kapitalverwendung – sind Anbieter am Werken, die den Ankauf von Lebensversicherungen lediglich zum Einwerben von Einmalanlagen betreiben. Meist Immobiliengesellschaften versuchen über diesen Weg, Geld zu bekommen und versprechen hohe Renditen. Ob diese sich jemals realisieren lassen und ob die Vertragspartner am Tage der Abrechnung noch in Deutschland und greifbar sind, bleibt abzuwarten.

In Zahlen auf das obige Beispiel bezogen, ermöglicht dieses Angebot dem Kunden eine Rückzahlungssumme in Höhe von ca. 2.000 Euro nach einer Wartezeit von ca. 8 - 10 Jahren.

Nur Angebot III – Ankauf mit dem Ziel der Auszahlungsmaximierung – kann als sinnvolles Dienstleistungsangebot im Interesse des Verbrauchers bezeichnet werden. Denn nur hier geht es um eine echte Interessenvertretung, die Rückzahlung sämtlicher Beiträge!

In Zahlen auf das obige Beispiel bezogen, ermöglicht dieses Angebot dem Kunden den Rückkaufswert zur sofortigen Verwendung plus der restlichen Rückzahlungssumme nach gerichtlicher bzw. außergerichtlicher Durchsetzung der Ansprüche - abzüglich einer erfolgsabhängigen Gewinnbeteiligung. Für das Beispiel bedeutete dies, selbst bei einer Gewinnbeteiligung von z.B. 50% eine Gesamtauszahlung von ca. 9.000 Euro.

Angebot III bei CARPEDIEM zu den bundesweit günstigsten Konditionen erhältlich

Welch ein Unterschied: 1.200 Euro heute, 2.000 Euro in acht bis zehn Jahren oder 9.000 Euro plus Zinsen heute.

Die Rückzahlung der vollen Beitragsaufwendungen ist durchaus realistisch. Für Verträge, die in der Zeit von 1992 bis 2007 abgeschlossen wurden (und unabhängig davon, ob diese noch laufen oder bereits gekündigt sind!), sogar zzgl. Zins und Zinseszins nahezu sicher. Die aktuelle deutsche und internationale Rechtsprechung ist in dieser Beziehung eindeutig und stellt sich eindeutig auf die Seite der Verbraucher. Man muss nur in der Lage sein, diese richtig anzuwenden. Die CARPEDIEM beschäftigt eine ganze Rechtsabteilung mit Spezialisten, die nichts anderes tun, als die Gelder der Kunden zu retten. Hier sind absolute Profis am Werk.

Gleich vier verschiedene Angriffsflächen bieten rechtlich die Möglichkeit, die eingezahlten Beiträge nahezu komplett zurück zu erhalten.

Wirkliche Fachleute sind selten

Im Internet sieht man eindrucksvoll, wie wenig Menschen zu diesem Thema über wirkliches Wissen verfügen. Trotzdem schrecken Sie nicht davor zurück, ihre unqualifizierte Meinung zum Besten zu geben und ihr Unwissen auch noch zu verbreiten (vorrangig Rechtsanwälte). Der Verbraucher sollte sich nicht von solchen Leuten beeinflussen lassen. Er kann nur gewinnen, denn wenn er es nicht versucht, werden seine Verluste real.

Diverse Anbieter aus dem Ausland sind vor Jahren auf die Idee gekommen, quasi kostenfreie Lebensversicherungen mit einer separaten „Provisionsvereinbarung“ als zusätzlichen Vertrag zu verkaufen. Der Zweck: Kündigt der Kunde die Police, musste die Provisionsvereinbarung unabhängig davon weiter bezahlt werden. Für Kunden war und ist so etwas völlig Vorteilslos. Doch all diesen Kunden kann ebenfalls geholfen werden! Jede dieser Gebührenvereinbarungen angreifbar. Somit ist es möglich, sowohl die Beiträge aus der Versicherung zzgl. Zins und Zinseszins als auch die gezahlte Provision aus der Gebührenvereinbarung für den Kunden zurückzuholen.

Die CARPEDIEM kümmert sich auch um Verträge, die zur Tilgung an eine Bank abgetreten wurden. Gerade hier gibt es enormen Handlungsbedarf, denn die meisten Verträge werden nicht zur Tilgung der entsprechenden Schuld ausreichen. Hier gibt es etliche "Zeitbomben", die leise vor sich her ticken.

Darüber hinaus können auch die kompletten Beiträge von 2003 bis heute plus Zinsen aus sämtlichen unterjährig bezahlten Sachversicherungen (z. B. KFZ-, Hausrat-, Haftpflicht-, Gebäude-, Rechtsschutz- und Unfallversicherungen) zurückgeholt werden! Auch hier spielt es keine Rolle, ob die Verträge noch laufen oder bereits gekündigt sind.

>> Der Freie Berater Ausgabe III 2010, "Verkauf/Ankauf von Lebensversicherungen - Große Unterschiede zwischen den Anbietern"